das Thema kommunale Wärmeplanung stemmt.
“Die Aufgabe der Gemeinden, die Bevölkerung mit Energie zu versorgen, bleibt unberührt.“
(aktuelle Fassung des Bay. Klimaschutzgesetz Art. 3 e) Abs 6, letzter Satz
Strom
Sind die für Fotovoltaik geeigneten kommunalen Dächer mit PV-Anlagen bestückt?
Haben Sie alle Möglichkeiten zur kommunalen Stromerzeugung geprüft?
Wärme
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom 20.12.2023 in Verbindung mit dem Gebäudeenergiegesetz vom 16.10.2023 (GEG 24) stellt die Kommunen vor viele Aufgaben,
die neu sind. Damit die Verantwortlichen in den Gemeinden sicher durch die neuen Anforderungen navigieren können,
bietet die LENA e. V. auch hier Informationen an. Zudem haben wir in der Vergangenheit viel Erfahrungen gesammelt, wie man Bürgern und Bürgerinnen bei Informationsveranstaltungen
die Themen erläutert, Bedenken in Beteiligung und auch Begeisterung verändern kann und das Ganze mit fundierten und seriösen Argumenten begleitet.
Die LENA e. V. informiert auch hier in einem Erstgespräch über diese Optionen:
Umsetzung von Kommunaler Wärmeplanung in mögliche Wärmenetze und Auswirkungen auf das Gebäudeenergiegesetz
Mobilität
Eine gute Ladeinfrastruktur in den Kommunen ist wichtig für eine breite Akzeptanz der Elektromobilität
Es braucht auch innerorts gut erreichbare Schnellladestationen mit einer Ladeleistung >50 kW. Häufig fehlen noch solche Angebote.
Überdachter Parkraum bietet die Möglichkeit PV-Strom mit einzubinden.
Energiesparen
Ist ihre öffentliche Beleuchtung auf LED umgerüstet?
Haben Sie einen Sanierungsfahrplan für ihre öffentlichen Gebäude?
(Planung und Durchführung – gemeinsam mit der Kommune)


